Unangemessen niedriges Zeilenhonorar: Nachzahlung für freien Journalisten
Ein selbstständiger Journalist hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 400 Zeitungsbeiträge für den Bonner General-Anzeiger verfasst und hierfür ein Zeilenhonorar von 25 Cent erhalten. Auf seine Klage hin sprach das LG Köln ihm nun eine angemessene Vergütung von 56 Cent pro Zeile zu. Das Landgericht (LG) Köln ermittelte die angemessene Vergütung nach den Kriterien […]